Leitfaden für Kat 3 Schlachtabfälle

Mit Durchführungsbeschluss EU 2016/1100 vom 05. Juli 2016 hat die Bundesrepublik Deutschland den Status „vernachlässigbares BSE-Risiko“ erhalten.

Der neue Status führte zu Änderungen bei der Kategorisierung von Schlachtnebenprodukten.

Aus diesem Grund stellen wir hier für Schlachtbetriebe unseren Leitfaden für die Aufbewahrung, Entsorgung und Verwertung von Schlachtnebenprodukten der Kategorie 3 zur Verfügung.

Daneben finden Sie im Downloadbereich eine aktualisierte Broschüre über die Einteilung von Schlachtnebenprodukten vom Rind und Schwein in die Kategorien 1 bis 3.

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