www.fleischabfallentsorgung.de
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ACHTUNG: Bei Abholung den Tierpass in einer Folie beilegen
Achtung NEU: Seit 10.04.2020 hat der Tierhalter von Pferde, Pony, Fohlen und Esel sicherzustellen, dass dem Verarbeitungsbetrieb der Equidenpass bei der Abholung des Einhufers übergeben wird (gem. §44b ViehVerkV)!