Im Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG) und deren Verordnung (TierNebV) ist festgeschrieben, dass „Erzeugnisse, die von Tieren stammen, insbesondere zubereitetes Fleisch, Eier und Milch, deren sich der Besitzer entledigen will“, unschädlich beseitigt werden müssen.
Aus diesem Grund stellen wir hier für Betreiber von
- Gaststätten,
- Kantinen von Krankenhäuser, Altenheime, Schulen, Kindergärten, Firmen
- Imbisse
- Handel- und Lebensmittelproduzenten
unseren Leitfaden für die Aufbewahrung, Entsorgung und Verwertung von Speise- und Lebensmittelabfällen (K3) zum Download zur Verfügung.