Als Folge der BSE-Krise müssen tierische Nebenprodukte genau geprüft werden. Es wurden spezielle Kategorien geschaffen, welche die Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier einstufen.

 Zu den für Mensch und Tier gefährlichen Kategorien I und II gehören verendete Tiere, auch Heimtiere.

Einstufung, Verarbeitungsmethoden und Verwertungsmöglichkeiten sind in der europäischen Verordnung Nr. 1069/2009 „Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte“, Artikel 8 und 9 festgelegt. Laden Sie sich den Text der Verordnung im Downloadbereich herunter.

Bei der Entsorgung von Material der Kategorie I und II – also Tierkörper und Tierkörperteile von Schlachthöfen – halten wir alle gesetzlichen Vorschriften und Umweltauflagen sowie Hygienevorschriften ein.

Unser Anliegen ist es, individuelle Kundenbedürfnisse zu befriedigen. Wir sind Ihr Ansprechpartner für eine rasche und saubere Entsorgung

Unsere Niederlassungen in Kraftisried und St. Erasmus sind zwei klassische Kategorie I Tierkörperverwertungsanlagen, in denen das anfallende Material aus 4 Zweckverbandsgebieten angeliefert und verarbeitet wird.

Diese Standorte sind nach ISO 9001 zertifiziert und unterliegen einer ständigen Kontrolle durch die Veterinärbehörde.

Fragen Sie uns an! Für die Entsorgung von tierischen Nebenprodukte der Kategorie I und II sowie Tierkörper nutzen Sie bitte den Button im Bereich „Onlinemeldung“.

Broschüre Kat.I und Kat.III